Unsere Preise:
Alle Preise beinhalten die „Konus-Gästekarte“, die unter anderem die kostenlose Nutzung praktisch aller Öffentlicher Verkehrsmittel in unserer Region beinhaltet. Genaueres erfahren Sie hier: konus-schwarzwald.info
Ferienwohnung:
Preis pro Wohnung pro Tag bei Belegung mit 2 Personen:
| Wohnungspreis pro Tag | Euro |
| Schwarz-Wald
1-4 Übernachtungen
ab 5 Übernachtungen
|
55,- €
50,- €
|
Preise zuzüglich Kurtaxe (zur Zeit pro Person ab 16 Jahren 1,40 EUR pro Tag) und Strom (pro verbrauchter kWh 0,50 EUR).
Preise für mehr als 2 Personen auf Anfrage.
Frühstück auf Anfrage möglich.
Hund auf Anfrage.
Zimmer mit Frühstück:
Preis pro Person pro Tag bei Belegung des Doppelzimmers mit 2 Personen:
| pro Person | Euro |
|
Rose
1-4 Übernachtungen
ab 5 Übernachtungen |
40,- €
38,- € |
|
Sonnenblume
1-4 Übernachtungen
ab 5 Übernachtungen |
40,- €
38,- € |
Die Preise verstehen sich zuzüglich Kurtaxe (zur Zeit pro Person ab 16 Jahren 1,40 EUR pro Tag), Einzelzimmerzuschlag 5,-Euro pro Tag.
Hund auf Anfrage.
Haben Sie darüber hinaus Wünsche oder Fragen? Dann sprechen Sie uns einfach an: Kontakt
Preisstand 02.01.2024. Änderung/Irrtum vorbehalten. Es gilt der tatsächlich vereinbarte Preis.
Vertragsbedingungen:
Wie bei jeder vertraglichen Geschäftsbeziehung handelt es sich auch beim Anmieten eines Zimmers oder einer Ferienwohnung um einen Vertrag, der von beiden Vertragspartnern eingehalten werden muß. Wir legen bei jedem Abschluß eines solchen "Gastgebervertrages" die allgemein übliche deutsche Hotelordnung des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zugrunde.
Auszug aus der deutschen Hotelordnung des DEHOGA
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertragliche Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/ Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfall zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu.